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AI Act Artikel 50 gilt seit August: Was Chatbots und KI-Content jetzt brauchen

Sebastian Kern · 24. Juli 2026 · 2 Min. Lesezeit

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung: Sie betreffen bestimmte interaktive und generative KI-Systeme, Deepfakes und bestimmte KI-generierte öffentliche Inhalte. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien dazu veröffentlicht. Schon länger — seit 2. Februar 2025 — gilt Artikel 4: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, risikobasiert und ohne vorgeschriebenes Universalzertifikat.

Die österreichische Ausgangslage ist paradox

Laut Statistik Austria (IKT-Einsatz in Unternehmen 2025) nutzen 30 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten KI — deutlich über dem EU-Schnitt von 20 %. Gleichzeitig besitzen nur 10 % dokumentierte KI-Richtlinien, und von den Unternehmen ohne KI hatten 77 % eine Nutzung noch gar nicht erwogen.

Hohe Nutzung, niedrige Governance: Genau in dieser Lücke entstehen die unangenehmen Fragen — vom Kunden, vom Betriebsrat, vom Auditor. Und die Gründe, warum Unternehmen KI nicht einsetzen, sind selten „kein Nutzen” (5 %), sondern fehlendes Know-how (15 %), Datenschutz (11 %) und Rechtsunsicherheit (11 %). Das sind lösbare Probleme.

Was konkret zu tun ist

1. Inventur. Welche KI-Systeme sind im Einsatz — offiziell und inoffiziell? ChatGPT im Vertrieb, Copilot in der Entwicklung, der Chatbot auf der Website: alles erfassen, bevor man es regeln kann.

2. Einordnen. Welche Pflichten treffen welches System? Ein interner Textassistent und ein kundenseitiger Chatbot sind zwei verschiedene Fälle — Artikel 50 betrifft vor allem das, was nach außen wirkt.

3. Richtlinie und Schulung. Eine interne KI-Nutzungsrichtlinie, die das eigene Team an den tatsächlich verwendeten Systemen schult — das ist zugleich der praktikable Nachweis für die Artikel-4-Kompetenz.

4. Kennzeichnen, wo nötig. Chatbots und KI-generierte Inhalte dort transparent machen, wo Artikel 50 einschlägig ist.

5. Einen Prozess produktiv machen. Governance ohne Nutzen bleibt Papier. Der beste Abschluss ist ein Pilot-Workflow — Wissenssuche, Dokumentenklassifizierung, Support-Triage — der sofort im Alltag arbeitet.

Was es nicht gibt: ein „AI-Act-Zertifikat”. Wer eines verkauft, verkauft Beruhigung. Belastbar sind dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen — die juristische Detailprüfung gehört zur Kanzlei.

Quellen: AI Act im EU-Amtsblatt (EUR-Lex) · EU-Kommission — Regulatory framework AI · Statistik Austria, IKT-Einsatz in Unternehmen 2025 (veröffentlicht Juni 2026). Keine Rechtsberatung.

#AI Act #Artikel 50 #KI-Governance #Transparenzpflicht